Die Gemeinde Heilig Kreuz zu Weingarten
im Spiegel der Kirchenbücher des 18. Jahrhunderts
Von Friederike Kuhl


Die Taufen
a) Methodische Erörterungen zur Familienrekonstitution und die Quellenlage
b) Taufen, Geburten, Familienplanung
c) Patenschaft und Namensgebung
d) Nottaufen
e) Zwillinge
f) Illegitime


e) Zwillinge


Im 18. Jahrhundert wurden in der Pfarre Heilig Kreuz 13mal Zwillinge geboren; auf 87 Geburten kommt eine Zwillingsgeburt. Das entspricht der allgemein festgestellten Norm, wonach auf 80 bis 90 Geburten eine Zwillingsgeburt kommt, 1,11 %-1,25 %, hier sind es 1,15% .

Bei Heinrich Baedorf und seiner Ehefrau Maria Sybilla Biertz wurden in den Jahren 1786 und 1791 Zwillinge geboren, also zweimal bei diesem Ehepaar.

Im Jahre 1772 wurden nichteheliche Zwillinge geboren, von einer Witwe, die später wieder heiratete.

Um die Überlebenschancen von Zwillingen in der damaligen Zeit festzustellen, wurde mit Hilfe der Familienkartei nach weiteren Nachrichten über sie gesucht. Das Ergebnis ist insofern unbefriedigend, da von den meisten Zwillingen außer der Taufe nichts weiter überliefert ist.

Am 28. April 1763 heißt es im Taufregister, Zwillinge des Hilger Hoffmann seien wenige Stunden nach der Taufe gestorben, ohne Angabe von Namen, Geschlecht und Taufpaten, aber es wird auch nicht angegeben, daß es sich um eine Nottaufe handelte. Drei Tage später, am 1. Mai., ist das Begräbnis eingetragen. Die Mutter muß den Kindern bald im Tode gefolgt sein, denn schon am 9. November desselben Jahres ist die Heirat des ehrbaren Witwers, "honestus viduus", H. Hoffmann mit Gertrud Weyers eingetragen, aber eine Eintragung von Tod und Begräbnis der Joh. Maria Schaffrath, der ersten Frau, fehlt. Dies mag als Beispiel dienen für die große Zahl von fehlenden Eintragungen, auf die bereits hingewiesen wurde, weil sie die demographische Arbeit sehr beeinträchtigen.

Bei dem Ehepaar Baedorf/Biertz, das zweimal Zwillinge unter seinen 10 Kindern hatte, überlebten die vier Zwillingskinder zwar Geburt und Säuglingsalter, sie starben jedoch alle, bevor sie 10 Jahre alt waren. - Von weiteren zwei Zwillingskindern, die aber zu verschiedenen Familien gehörten, ist noch ein Todesdatum überliefert, auch sie starben, bevor sie 10 Jahre alt wurden.

Nur von zwei der 13 Zwillingspaare gibt es spätere Lebensnachrichten. Die Kinder des Schöffen Theodor Fritz und der Anna Rheders, geboren 1720, heirateten mit 30 bzw. 35 Jahren, die Tochter hatte drei Kinder, der Sohn war oft Trauzeuge und Taufpate; sie starben mit 72 bzw. 73 Jahren. Die Zwillinge Johann und Hubert Braun des Heinrich Braun und der Barbara Kreuser, sind 1801 mit dem Alter von 13 Jahren in der Einwohnerliste aufgeführt. Sie heirateten beide mit 28 Jahren 1815 im Abstand von nur 14 Tagen, ganz wie man es bei Zwillingen erwarten möchte; einer zog dann offenbar weg.

Die Nachrichten über diese vier von den 26 Zwillingskindern sind hier die einzigen Beweise dafür, daß Zwillinge das heiratsfähige Alter erreicht haben. Ob andere weggezogen sind und anderswo gelebt haben, ist nicht nachzuweisen. In vielen Fällen muß wohl angenommen werden, daß die Eintragung von Tod und Begräbnis unterblieb.


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Entnommen: „1100 Jahre Wingarden“ - Kreuzweingarten 893-1993 - Mai 1993


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