Kreuzweingarten, 4. Dezember 1988

Festschrift zur Glockenweihe

Herausg. Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz zu Kreuzweingarten











Anmerkung zur neuen Läuteordnung














Eine endgültige Läuteordnung aufzustellen, ist bei einem sogenannten Vollgeläute (Glockenanzahl ab fünf Glocken) recht schwierig, vor allem ,wenn man wie bei unseren Glocken, gleich besondere Gesichtspunkte zu berücksichtigen hat:

  1. Die Namen der Glocken sollen auch beim Läuten zur Geltung kommen (z.B. Marienglocke und Engelglocke für die Adventszeit).

  2. Der Klang der Glocken ist oft beim Hören anders gelagert als die Namen angeben (z.B. Würde man natürlich in der Fastenzeit lieber immer die Kreuzglocke nehmen, doch klingt Glocke 1 und 2 zusammen schon recht klagend, ebenso die Sekunde von Glocke 4 und 5).

  3. Die mittleren Glocken sind wegen der Verbindung natürlich häufig gefragt, doch gerade diese historischen Glocken gilt es zu schonen.

  4. Schließlich mußte bereits die in der Festschrift angegebene Läuteordnung geändert werden, weil man bereits hören konnte, daß die theoretischen Vorstellungen nicht ganz der Realität entsprachen.

Interessenhalber sei angemerkt, daß die beiden besonderen Klänge auch gehört werden können:

  1. Phrygischer Tetrachord bei allen Andachten an Hochfesten (z.B. zu Weihnachten).

  2. Historisches Geläute (das sind also die Glocken 2 bis 4) jeden Sonntag in der Fastenzeit.

Ergänzt werden könnte noch, daß das sogenannte Idealquartett nach der Melodie cibavit eos, auch Parzifalmotiv genannt, jeweils an den Hochzeiten erklingen wird. So mache Melodien werden erkennbar sein, wenn wir auch mit automatischer Beieranlage (neben der historischen Weise zu beiern - die erhalten bleibt) die Glocken anschlagen können.

Änderungen sind also noch denkbar. Weitere Kombinationsmöglichkeiten könnten notwendig werden.











Festschrift zur Glockenweihe vom 4. Dezember 1988
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