Everhard Boßhammer / Ein rheinischer Landdechant (1594/1672)
von Pfarrer Corsten, Köln-Raderberg


Zum 400. Geburtstag von Everhard Boßhammer

Herausg. Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz zu Kreuzweingarten





















3. Die Capitalsversammlungen


Kurz vor der Wahl Boßhammers hatte der Erzbischof Maximilian Heinrich verfügt (30): „Mit Rücksicht auf die überaus traurigen Zeitverhältnisse soll anstatt der früher üblichen zwei Capitelsversammlungen fortan jährlich nur eine gehalten werden, und zwar am Dienstag nach Jubilate (3. Sonntag nach Ostern).“ Die erste von Boßhammer geleitete Capitelsversammlung war an dem genannten Dienstag, am 28. April 1652. Hauptgegenstand der Besprechung war das sogenannte Gnadenjahr, das der Erzbischof Konrad von Hochstaden allen rectores ecclesiarum seiner Erzdiözese zu dem Zweck verliehen, daß sie über die während des Jahres nach ihrem Tode fälligen Einkünfte verfügen konnten (31). Als rechtskundige Sachverständige waren zu diesem Zülpicher Capitel die ersten Beamten des zuständigen Archidiakons, des Bonner Propstes, der Offizial und der Siegler, eingeladen und auch erschienen. Diese gaben eine authentische Erklärung der Bestimmungen des genannten Privilegs. Im Sinne dieser Erklärung wurde „ein Statut beschlossen, daß künftig genau zu beachten und vom gesamten Capitel einmütig und entschieden zu verteidigen sei.“ Dieses Statut hat Boßhammer ins Capitelsbuch eingetragen und am 7. November 1665 durch den Kölner Weihbischof Paulus Außemius mit Siegel und Unterschrift bestätigen lassen.

Nach den alten Dekanatsstatuten sollten die jährlichen Capitelsversammlungen auch der religiösen Erbauung dienen. Zu dem Zweck soll nach statutum terrtium der Dechant an den versammelten Klerus eine bauliche Ansprache halten über die priesterliche Lebensführung. Wie Boßhammer diese Aufgabe erfaßte, zeigt uns am deutlichsten die originelle Lobrede auf die Christianität Zülpich, die er auf der Capitelsversammlung des folgenden Jahres, am 3. Mai 1953, gehalten, und die uns, weil von seiner Hand ins Capitelsbuch eingetragen, erhalten ist (32).

„In unseren sturmvollen Tagen tut es wohl not, unserer Vorfahren im Glauben zu gedenken, besonders der Heiligen unseres Landes, da sie durch ihren mächtigen Schutz und ihr erhebendes Beispiel uns wohl ermutigen, stärken und trösten könnten. Darum möchte ich von dem ehrwürdigen Alter, von der geistlichen Fruchtbarkeit und der Heiligkeit dieses Dekanates sprechen, möchte von den vielen großen Heiligen sprechen, welche hier gelebt, gelitten und gebetet haben. Die Erinnerung an diese duftigen Blüten und Früchte unserer Heimat möge uns erfrischen, auf daß wir fortan mit größerem Mut und Eifer unsere mühevollen Amtspflichten erfüllen.“

Nun spricht Boßhammer zunächst von der Begründung des Christentums durch Maternus, der in Köln (33), Bonn und Zülpich die ersten Kirchen gebaut. Das ist der Grund, weshalb auf den Kölner Synoden der Bonner Landdechant den ersten, der Zülpicher den zweiten Platz unter allen Landdechanten der Kölner Erzdiözese einnimmt. Dann spricht er von der Neugründung des Christentums durch Remigius und Chlodwig (Schlacht bei Zülpich und Massentaufe in Wichterich), von der besonders innigen Verehrung Mariens im ganzen Zülpicher Lande (Frauenberg und Mariawald), das die Bewahrung des katholischen Glaubens nur dem besonderen Schutz Mariens zu verdanken habe. Nun folgen im anmutigen Wechsel von Geschichte und Legende Agilolphus, Remaclus, Lucerus von Mackenbach (34), Mono von Malmedy (35), Adelricus von Füssenich (36), Engelbert von Zülpich (37), Guda von Hoven (38), Petronella von Schwerfen (39), Danial Schwan von Wichterich (40), Jakob von Rudesheim (41) und schließlich „Johannes Gropper, der auf Grund seiner Verdienste den Cardinalspurpur erlangte, da er in unserem Vaterland wie eine feste Mauer sich einem Bucer widersetzte. Diese Helden und Heiligen unseres Glaubens mögen uns gleichsam starke Stäbe sein, auf die wir uns stützen und so den Strom aller Trübsale unserer Tage mutig durchschreiten. Mag auch dieser adelige Taugenichts (nobilis et nebulo) und jener unselige Schultheiß gegen uns Priester wüten, mag auch an sehr vielen Orten sogar der Viehhirt größere Ehre und Freiheit genießen als der Seelenhirt, so wird diese doch einmal die gerechte Strafe treffen, die einstens den Verfolger des hl. Agilolphus in Malmedy erreicht hat (41). Diese Heiligen werden aber nicht unsere Helfer und Schützer, sondern unsere Ankläger und Richter sein, wenn wir dem Lande und dem Volke, das sie so sehr geliebt, zum Ärgernis gereichen, und das, was sie mit ihrem Schweiße und Blute aufgebaut, zerstören. Denket nur an die furchtbare Strafe, die, wie ja allgemein bekannt ist, den verruchten Bischof Udo von Magdeburg betroffen hat (43). Das sei darum Kern und Stern unserer Lebensauffassung und Lebensführung: castitas und caritas, fleckenlose Reinheit und brüderliche Liebe. Wollet durch euer Wort und durch euer Beispiel diesen Acker in unserem Dekanat bebauen und gute Früchte hervorbringen, auf daß, wenn einstens der Oberhirte erscheinen wird, wir alle von ihm die unverwelkliche Krone der Herrlichkeit empfangen (44,45).


4. Der Klerus, sein sittlicher Wandel und seine wirtschaftliche Lage


Zum 400. Geburtstag - Everhard Boßhammer von Pfarrer Corsten
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