Forstamt Bad Münstereifel
Forstgeschichtliches zum Hardtwald bei Stotzheim, Kreis Euskirchen

Von Gerhard Naumann


2. Die Frühere Entwicklung bis ca. 1600


Obwohl die Geschichte des Hardtwaldes eng mit der Hardtburg und ihrer Geschichte verbunden ist, so gibt es im Hardtwald weit ältere Zeugnisse menschlichen Handelns.


Ringwall „Alter Burgberg“
(Literatur: Reinartz, N., 1940)

Dieses bedeutende Bodendenkmal liegt auf einem Bergsporn oberhalb von Kreuzweingarten im Hardtwald. Die Lage wäre auch für eine Burg oder eine Verteidigungsanlage geeignet: zum hier sich verengenden Erfttal bildet ein Steilhang eine gut verteidigungsfähige Flanke, zugleich auch eine gute Beobachtungsbasis für Raubzüge, denn das Erfttal ist ein „Zwangswechsel“ für Handelsreisende aus dem Bad Münstereifeler Raum zur Niederung. Dennoch war das „Erdwerk“ lediglich eine Fliehburg für die umliegende Bevölkerung, wie Grabungen des Rheinischen Landsmuseums 1923, 26 und 29 ergaben. Die Bergkuppe wird durch einen Ringwall in Form einer unregelmäßigen Ellipse von 300 m Länge und 175 m Breite umzogen. Zur flacheren Burgseite hin lag der Eingang, geschützt durch einen zweiten sichelförmig angeordneten Wall, in dem sich das große Tor befand. Die Pfostenlöcher des großen Tores wurden bei den Grabungen noch gefunden; sie maßen 52 bzw. 58 cm im Durchmesser und standen 2,55 m weit auseinander. Das zweite Tor durch den Hauptwall lag seitlich um ca. 75 m versetzt vom Außentor, so daß etwa eingedrungene Feinde auf dem Weg vom Außen- zum Innentor ihre ungeschützte Seite darboten und dem Geschoßhagel der Verteidiger ausgeliefert waren. Die Wälle waren um 5,5 m dick und durch Holzbalkenkonstruktionen im aufgeschichteten Erdreich verstärkt. Der Erdaushub führte zu Spitzgräben vo dem Wall, was die Verteidigung erleichterte. Ob auf dem Erdwall ursprünglich noch Holzpallisaden angebracht waren, bleibt offen.

Insgesamt macht die Anlage, die in ihrer Grundkonstruktion noch heute gut erkennbar ist, den Eindruck einer starken Verteidigungsanlage, hinter die sich die zufluchtsuchende Bevölkerung mit ihrem Vieh und sonstigem Hab und Gut zurückziehen konnte, wenn Feinde in der Nähe waren. Feuersteine und Pfostenlöcher von Unterkünften von Menschen wurden ebenfalls beiden Ausgrabungen gefunden, jedoch gelang keine eindeutige zeitliche Zuordnung. Wahrscheinlich erscheint, daß die Anlage vor Christi Geburt stammt. Die Römer kannten solche Fliehburganlagen der heimischen Bevölkerung und hatten durchaus Respekt vor ihnen.


Die „Sperre“

ist ein weiteres Bodendenkmal im Hardtwald unweit des Hardtbaches bei Süd-Stotzheim. Es besteht aus einem System von Gräben und parallelen Wällen von z.T. je 10 m Breite und 40 m Länge, dazu weitere Wälle und Gräben von je ca. 1,5 m Breite und Höhe. Teile der Anlage werden als alte Straße gedeutet, der Rest als aufwendiges Sperrsystem zur besseren Verteidigung der Hardtburg. Die „Sperre“ soll mittelalterlichen Ursprungs sein (Literatur: Beschreibung des Bodendenkmal Nr. 7 der Stadt Euskirchen).


Römerfunde

gab es auch im Hardtwald. So ist hier eine römische Siedlerstelle bekannt. In ihrer Nähe liegen alte Kalkofenanlagen im Wald, die als römisch vermutet werden, möglicherweise aber auch jüngeren Ursprungs sind.


Zur frühen Besitzgeschichte der Hardtburg
(Literatur: Firmenich, H., Herzog, H., Katzvey, Pesch, J.u.a.)

Ein Entstehungsdatum für die Hardtburg ist in Urkunden nicht ausfindig zu machen. Sie existierte aber schon 1118, als sie im Besitz des Ritters Rudolf von Hardt war. Dieser wird im gleichen Jahr als Lehensmann des Grafen Dietrich von Are-Hochstaden erwähnt. Rudolf von Hardt war in dieser Gegend wohl länger schon beheimatet. Katzvey führt z.B. Hermann von Kirspenich seinen Bruder an. Auch die Kinder des Rudolf von Hardt waren, wie Katzvey berichtet, in vielfältigen amtlichen und kirchlichen Funktionen in der Umgebung tätig.

1166 wird die Burg als „Munitio quae dicitur Hart“ (Befestigung, welche Hardt genannt wird) erwähnt. Um diese Zeit war sie wohn noch im Besitz der Herren von Hardt - und damit sicher auch der sie umgebende Hardtwald-, jedoch ist sie bald an den Grafen von Are-Hochstaden übergegangen.

1205 bestürmte und belagerte der Kölner Erzbischof Bruno von Sayn die Hardtburg in einer Auseinandersetzung mit dem Grafen von Are-Hochstaden. Nach der Einnahme der Burg wurde sie von den Kölnern stark zerstört. Trotz dieser Eroberung scheint damit der Besitzwechsel von Burg und Hardtwald noch nicht erfolgt zu sein. Vielmehr wird hierfür das Jahr 1246 angenommen. In diesem Jahr erfolgte die sogenannte Hochstaden'sche Schenkung an den Kurfürsten. Die langen Zwistigkeiten zwischen den Grafen Are-Hochstaden einerseits und dem Kölner Kurfürsten lösten sich dadurch von selbst auf, daß ein Are-Hochstaden selbst Kurfürst zu Köln wurde und sein Bruder kinderlos blieb, so daß das weitgestreute Erbgut in die Schenkung einging.

Damit wurden die Burg und der Hardtwald kurkölnischer landesherrlicher Besitz seit 1246 und blieben es bis 1794 mit der Übernahme der Staatsgewalt durch die Franzosen, also fast 550 Jahre lang.

Die Burg war nach der Eroberung 1205 durch die Kurfürstliche Streitmacht wohl wiederaufgebaut und verstärkt worden, wobei auch der Turm um mindestens 3 Stockwerke erhöht wurde, jedoch geht der jetzige Baubestand wesentlicher noch auf eine umfassende Erneuerung in den Jahren 1340 - 41 zurück. Erst diese Umgestaltung ermöglichte es, die Burganlage auch als Sitz des Amtsverwalters des Kurfürsten zu nutzen.

Es gibt keinen Zweifel, daß der Hardtwald wie andere siedlungsnahe Waldflächen auch, schon im Mittelalter intensiv genutzt und von Menschen gestaltet wurde, nur erfahren wir in den Quellen aus jener Zeit darüber nur wenig. Lediglich Weistümer lassen manchmal Schlüsse auf das Geschehen zu. Weistümer waren Verkündigungen und Erklärungen des geltenden bis dahin ungeschriebenen Rechts. Sie wurden zugleich als Huldigung an die Machthabenden verstanden. Das Recht „wiesen“ meist die Schöffen als Vertreter der Ortschaften und der Bezirke vor dem Landesherren.


Das Weistum des Amtes Hardt von 1378
(Literatur: Reinartz, N, 1940)

bestätigt die Kurfürstlichen Hoheitsrechte im Amt Hardt, die von der Herrschaft Hardtburg ausgeübt wurden und ein weites Umfeld von Ortschaften betraf mit Exklaven in Mutscheid, Zingsheim und Steinfeld u.a.. Das Weistum regelt nicht die bestehenden Besitzverhältnisse des Kurfürsten am Hardtwald. Es gibt auch keine Auskunft über Nutzungsrechte Dritter am Hardtwald. Dies geschieht jedoch ausdrücklich im Weistum zu Stotzheim von 1622, auf das im nächsten Kapitel eingegangen wird.

So bleibt es im Dunkeln, in welcher Form der Hardtwald zu jener Zeit genutzt wird. Erst das 17. Jahrhundert erlaubt einen tieferen Einblick.

© Copyright 22.10.2003 Forstamt Bad Münstereifel
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