Kreuzweingarten sichert sich
Bedingtes Ja zur Wassergewinnungsanlage Euskirchen

Kreuzweingarten. Schon seit Ende Januar war den Gemeinderatsmitgliedern die Absicht der Kreisstadt bekannt, neue Wasserquellen in unmittelbarer Nähe der Wassergewinnungsanlage Kreuzweingarten zu erschließen. Euskirchen trägt sich allerdings schon länger mit dieser Absicht: bereits im November 1957 hat die Amtsverwaltung in Satzvey im Auftrag der Gemeinde Bedenken angemeldet. Damals wurde vorsorglich darauf hingewiesen, daß unter Umständen eine Beeinträchtigung der Wasserversorgung für Kreuzweingarten zu befürchten sei. In der jüngsten Sitzung baute der Gemeinderat eine notwendig erscheinende Sicherung ein. Man ist grundsätzlich einverstanden, verlangt jedoch die Sicherheit, daß die Stadt Euskirchen, falls es sich als notwendig erweisen sollte, die Wassergewinnungsanlage Kreuzweingarten aus den neu erschlossenen Quellen mit ausreichend Trinkwasser versorgt.

Nachdem der Rat den von Amtsdirektor Gölden vorgetragenen, mit 113.333 DM ausgeglichenen Haushaltsplan für 1958 einstimmig genehmigt hatte, erbat und erhielt Bürgermeister Gebertz die nachträgliche Genehmigung für seinen dem RWE erteilten Auftrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung zur Paffenhardt. Wegen der Dringlichkeit war es damals nicht möglich, den gesamten Rat zu befragen. Kostenpunkt rund 1600 DM.

Kein Vorankommen war in Sachen Bau einer Polizeimietwohnung möglich. Die Kreisverwaltung hat die Gemeinde wissen lassen, daß für diesen Zweck nur Landes- und Landesbedienstetendarlehen, jedoch keine Zuschüsse gegeben würden. Der Rat war sich jedoch darüber klar, daß das Bauvorhaben nur dann durchgeführt werden kann, wenn Zuschüsse in erheblicher Höhe gewährt werden. Andernfalls muß der Bau einer Polizeimietwohnung entfallen.

In der gleichen Sitzung wurde dem Gemeinderat ein Entwurf für einen Gestattungsvertrag mit der Bundesbahn vorgelegt, der abgeschlossen werden muß, weil bei der Verlegung der Wasserleitung zu den Neubauwohnungen am Burgberg die Gleise sich kreuzen müssen. Der Rat war mit dem Wortlaut des vom Bundesbahnbetriebsamt Euskirchen ausgearbeiteten Vertrages einverstanden.

Zum Schluß der Sitzung stellte der Rat die neue Gebührenordnung für den Friedhof auf. Danach kostet ein Wahlgrab künftig 50 DM. Die Grabbereitungskosten für Gemeindeeingesessene werden von der Gemeinde getragen, auch für die Benutzung des Leichenwagens werden keine Gebühren erhoben. Die Regelung für Ortsfremde weicht erheblich davon ab.



Artikel-Sammlung Heinrich Veith Kreuzweingarten
Quelle: Kölnische Rundschau vom 17.3.58 *)

*) Anmerkung: Leider fehlen bei manchen Artikeln der Sammlung Heinrich Veith oftmals Quellenangabe und Erscheinungsdatum.
Die fehlenden Werte wurden so gut es ging, nachgearbeitet.
Für Irrtümer wird auf eine spätere Nachbesserung verwiesen; ggf. um Korrekturangaben gebeten.

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