Gemeinde kauft Pflanzenschutzgeräte
Wassergeld wird vorläufig nicht erhöht

Kreuzweingarten. - In rascher Folge erledigte die Gemeindevertretung unter dem Vorsitz von Bürgermeister Gebertz ihre Tagesordnung, die mehrere Punkte vorsah, welche zur Zeit im ganzen Amtsbezirk zur Beratung anstehen. Hierhin gehört die Genehmigung zur Siegelführung durch den Bürgermeister, welche die Ratsherren einstimmig genehmigten. Man betonte, daß es eine unverständliche Zumutung gewesen sei, für jede geringfügige Bescheinigung das entlegene Amt aufsuchen zu müssen; unter verwaltungsrechtlichen Streitereien dürfe die Bevölkerung nicht leiden. Außerdem komme die Aberkennung der Berechtigung zur Führung des Gemeindesiegels einem Mißtrauensvotum gegenüber einem angesehen Ortsvater gleich.

Auch in Kreuzweingarten wählten die Vertreter Amtsdirektor Gölden zum Hauptgemeindebeamten und Amtsoberinspektor Jäntgen zu seinem Stellvertreter, da ihnen die Einheit der Verwaltung auf diese Weise am besten gewahrt erschien.

Die den Gemeinden vor etlichen Jahren vom Land Nordrhein zur Verfügung gestellten

Pflanzenschutzgeräte

will das Land kaufen. Zur Zeit wird ihr heutiger Wert durch einen Sachverständigen abgeschätzt. Da die Pflege und Unterhaltung seinerzeit den Gemeinden zur Auflage gemacht wurde, kann angenommen werden, daß sich die Spritzen usw. auch heute noch in einem brauchbaren Zustand befinden. Die Ratsherren waren der Ansicht, es sei zweckmäßig, wenn die Gemeinde nun Eigentümerin der Geräte werde, da dies dann auch weiterhin allen Grundstücksinhabern zur Verfügung gestellt werden könnten.

Durch die zur Zeit geltenden niedrigen Gebührensätze für die Entnahme von Wasser aus dem gemeindeeigenen Leitungsnetz wird die Gemeindekasse unverhältnismäßig belastet, wie der Amtsdirektor ausführte und durch eine Reihe von Zahlen belegt. Zu einer

Erhöhung des Wassergeldes

bestand allerdings unter den Ratsherren wenig Neigung, so daß man beschloß, den Wasserverbrauch weiterhin unter aufmerksamer Beobachtung zu halten. Da erst seit dem 15. April genaue Unterlagen aufgestellt wurden, ergeben diese kein vollständiges Bild der Entwicklung. Erst die Zahlen eines runden Jahres können als Grundlage zur weiteren Bearbeitung des Problems dienen.




Entnommen: Euskirchener Volksblatt Nr. 224 vom 25. September 1954




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