Kalkar hat ausgeglichenen Etat 1954
Fehlbetrag beim Nachtragshaushalt 1953

Kalkar. - In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung hatten sich die Ratsmitglieder in der Hauptsache mit der Beratung des Nachtragshaushaltes für das Rechnungsjahr 1953 sowie mit der Beratung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1954 zu beschäftigen.

Amtsdirektor Gölden erläuterte eingehend den ersten

Nachtragshaushaltsplan

für das Rechnungsjahr 1953, der im ordentlichen Haushalt in den Einnahmen mit 8200 DM und in den Ausgaben mit 9900 DM gegenüber bisher in Einnahmen und Ausgaben mit 7400 DM abschließt. Die erste Nachtragshaushaltssitzung wurde einstimmig genehmigt. Die Steuersätze für das Rechnungsjahr 1953 bleiben dabei unverändert.

Der Haushaltsplan für 1954

schließt im ordentlichen haushalt in Einnahme und Ausgabe mit 7800 DM ab. Nach eingehender Beratung beschloß die Gemeindevertretung einstimmig, die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1954 zu genehmigen. Die Hebesätze für die Gemeindesteuern wurden wie im Vorjahre festgesetzt und betragen 90 v. H. der Meßbeträge zur Grundsteuer A, 140 v. H. zur Grundsteuer B und 200 v. H. zur Gewerbesteuer. Die Gewerbemindeststeuer wurde auf 6 DM für Hausgewerbetreibende und auf 12 DM für sonstige Gewerbetreibende bemessen. Weiter wurde beschlossen, den vorgelegten Haushaltsplan des

Gesamtschulverbandes

Kreuzweingarten - Rheder - Kalkar für das Rechnungsjahr 1954 in Einnahme und Ausgabe auf 7500 DM festzusetzen und die Haushaltssatzung zu erlassen. Der anteilige Betrag für die Beschaffung eines Filmgerätes für die Schule Kreuzweingarten, die bereits in diesem Rechnungsjahre erfolgte, wurde nachträglich von der Gemeindevertretung genehmigt. Die Bilanz des Gemeindewasserwerkes sowie dessen Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1952 wurde in der von der Rhein. Treuhand-Gesellschaft mbH. in Köln vorgelegten Form genehmigt. Vermögens- und Schuldenseite schließen gleichlautend mit 5960,25 DM ab.




Entnommen: Euskirchener Volksblatt Nr. 78 vom 2. April 1954




Zurück zur Indexseite
Zeitungsartikel ©
© Copyright woengede