Die Umlegung in Kreuzweingarten
Regulierung der Erft

Kreuzweingarten. In der Wirtschaft Wolfgarten fand eine Versammlung der Mitglieder des Gemeindeausschusses im Umlegungsverfahren mit den leitenden Beamten der an der Umlegung beteiligten Behörden der Bundesregierung statt. Den Vorsitz führte der Leiter des Kulturamtes Euskirchen, Dr. Schlüter, der darauf hinwies, daß die Festlegung des Wegenetzes der Gemeinde für lange Zeit ein ganz anderes Aussehen geben würde, und daß man vor allem großzügig und immer an die Zukunft denkend bei der Festlegung der Wege verfahren müsse. Regierungsrat Lander beschäftigte sich bei Beginn seiner Ausführungen mit den Gefahrenpunkten für den Straßenverkehr auf der Reichsstraße 51 Köln-Trier in Kreuzweingarten und Rheder. Vor allem wies er auf die Kreuzung der Straße nach Antweiler und den Weg zum Bahnhof mit der Reichsstraße hin. Hier muß vor allem das Kreuz verschwinden, das die Uebersicht der Straße außerordentlich behindert. Das Kreuz kann auf der gegenüberliegenden Seite wieder aufgestellt werden. Baulichkeiten brauchen dann nicht abgerissen zu werden. In Rheder bedarf es nur der Zurücksetzung des sehr schön geschmiedeten alten Gitters an der Kapelle, um auch dort eine bedeutend besser Uebersicht zu ermöglichen. Das bedeutsamste Vorhaben ist die Trassierung einer Umgehungsstraße, die kurz hinter Kreuzweingarten von der Reichsstraße abzweigend an Kirspenich vorbei zum Kalkofen Scheiff auf die Straße Kirchheim-Bonn führen soll. Auf die Einwendungen des Bauers Zimmermann, wer die Kosten des geplanten Vorhabens tragen würde, erklärte Regierungsrat Lander, daß die Landesregierung die Kosten des benötigten Landes übernehmen würde und gab die Zusicherung, daß durch diese Planung die Beseitigung von Gebäuden in Kirspenich hinfällig würde. Die Straße Rheder-Antweiler wurde zum Hauptwirtschaftsweg erklärt. Der Weg von Kreuzweingarten nach dem Wald von Broich hinauf wird begradigt, und vor allem muß die Steigerung von 12 Prozent verschwinden, sodaß an der Kurve nur noch eine fünfprozentige Steilstrecke überwunden wird. Sämtliche anderen Wege wurden zu Wirtschaftswegen und öffentlichen Fußwegen erklärt, da dadurch die Gemeinde nicht für Schäden, die an Fahrzeugen entstehen, haftbar gemacht werden kann. Eine lebhafte Aussprache erfolgte bei der Erörterung des Weges Bahnhof zur Hardt hinauf. Dieser Weg sollte zum Wirtschaftsweg erklärt und die Steigung gemildert werden. Die Kosten belasten die Umlegungsgemeinde. Hiergegen erhob Bauer Zimmermann Einspruch. Er verlangt, daß der Weg als Holzabfahrweg erklärt würde. Durch eine neue Besichtigung soll ein entsprechender Beschluß gefaßt werden. Verschiedene Bahnübergänge werden noch verschwinden. Für die Bewohner von Rheder wird dafür ein Weg zum Bahnhof Kreuzweingarten ausgewiesen. Anschließend wurde über die Regulierung der Erft eingehend verhandelt.




Entnommen: Kölnische Rundschau vom 6. März 1950




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