Goldenes Jubelfest des Cäcilienchores




Kreuzweingarten, Am vergangenen Sonntag sowie am Feste Peter und Paul konnte der hiesige Kirchenchor sein 50jähriges Bestehen feiern, mit der gleichzeitig die Jahresversammlung der Kirchenchöre des Dekanates Münstereifel verbunden war. - Am Sonntagnachmittag um 3,30 Uhr versammelten sich die von auswärts erschienenen Kirchenchöre in der Pfarrkirche, wo eine Festandacht zu Ehren des hl. Kreuzes stattfand. Unter den auswärtigen Gästen befanden sich der Diözesanpräses Professor Dr. Mölders, Köln (Präses der Cäcilienchöre von Deutschland, Oesterreich und der Schweiz), Dekanatspräses, Pfarrer Fremy, Bouderath, Dechant Mertes, Münstereifel u. a. m. Die Festpredigt hielt Hochw. Pfarrer Reinartz, während die kirchliche Leitung in Händen des Dekanatspräses Pfarrer Fremy, Bouderath, lag. Die nach der Festpredigt gebotenen kirchenmusikalischen Darbietungen der einzelnen Kirchenchöre zeigten durchweg ansehnliche Leistungen. Die kirchenmusikalischen Darbietungen behandelten hauptsächlich „Die Leiden und Herrlichkeiten des Kreuzes!“

Anschließend an die kirchliche Feier fand dann die öffentliche Festversammlung im Jugendheim statt. - Nach der Begrüßung sprach Herr Diözesanpräses Prof. Dr. Mölders über die Aufgaben der Kirchenchöre in der heutigen Zeit. Er würdigte ganz besonders die Leistungen des Jubelchores und die aufopfernde Tätigkeit des Dirigenten H. Gebertz, der seit 1886 Dirigent des hiesigen Kirchenchores ist. Ferner sprachen noch der Herr Dekanatspräses und Herr Dechant Mertes. Die Kirchenchöre von Rupperath, Nöthen, Kirspenich-Arloff, Kirchheim und Bouderath verschönten den Abend durch verschiedene schöne Gesangsdarbietungen.

Um Feste Peter und Paul fand dann abends um 18 Uhr im Jugendheim das eigentliche Jubelfest statt. Zu dieser Veranstaltung war im Auftrage des Herrn Oberpräsidenten der Rheinprovinz und in Vertretung des Herrn Landrates von Euskirchen Herr Regierungsassessor Dr. Steegmann, ferner Herr Reichstagsvizepräsident Thomas Esser, Herr v. Mallinckrodt und andere geistliche und weltliche Vertreter erschienen. Zur Vervollständigung des Programms waren als Mitwirkende gewonnen worden Frl. Mia Kneip, Sopran und ein Künstlertrio aus Köln. - Als Einleitung des Abends sang der Kirchenchor „Die Ehre Gottes“ für gem. Chor von L. v. Beethoven. Hierauf begrüßte Herr Pfarrer Reinartz die Erschienenen, dem ein Prolog voranging. Es folgte dann ein Gesangsvortrag „An Kreuzweingarten“. Herr Reg.-Ass. Steegmann überreichte dann als Vertreter des Herrn Landrats und im Auftrage des Herrn Oberpräsidenten eine vom Herrn Minister für Kunst und Wissenschaft gestiftete bronzene Plakette.

Im Namen der Verwaltung sprach Herr Bürgermeister Zander, Satzvey. Herr Reichstagsvizepräsident Esser hatte es sich nicht nehmen lassen, als alter Freund des hiesigen Kirchenchores zu erscheinen und anerkennende Worte zu sagen. Ferner sprachen noch im Namen der Schule Herr Lehrer Lagier und namens der Vereine Herr Dekanatspräses Fremy. Seitens der kirchlichen Behörden sprach Herr Dechant Mertes, Münstereifel. Die Ehrung der vier Jubilare erfolgte durch den Diözesanpräses Prof. Dr. Mölders. Von den vier Jubilaren sind heute noch zwei als aktive Mitglieder tätig. Der Kirchenchor wurde 1881 gegründet und gehören die Herren Johann Roggendorf, Heinr. Klein, Lamb. Spilles, Joh. Jos. Weber seit jener Zeit dem Kirchenchor an, und wurde ihnen in Anerkennung für ihre treue Mitarbeit ein wertvolles Diplom überreicht.

Die einzelnen Ansprachen wechselten mit verschiedenen gesanglichen Darbietungen ab. Besonderer Dank gebührt Frl. Mia Kneip für ihre feinsinnigen Gesangsdarbietungen; ebenso verdient das Kölner Künstlertrio volles Lob für seine vorzügliche Mitwirkung.

Den erhabensten Augenblick bildete der Schluß des Abend, als im Dunkel der Nacht vor dem Jugendheim die „Hymne an die Nacht“ für gem. Chor von L. v. Beethoven erklang und auf dem Burgberg das Missionskreuz im Lichterkranz erstrahlte. Ein würdiger Abschluß eines schlichten und doch erhebenden Festes.

M. v. E.















Entnommen: Euskirchener Volksblatt vom 4. Juli 1931




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